Jul 11

Soziale Medien müssen Erben Zugang zum Account Verstorbener gewähren

Heutzutage haben viele Menschen Accounts in sozialen Netzwerken. Im Erbfall sind die Betreiber nun verpflichtet, den Erben uneingeschränkte Zugang zu dem Account zu gewähren, wie das Landgericht Berlin entschieden hat. Dazu reicht es nicht aus, daß den Erben ein USB-Sticks übergeben wird, auf dem der Inhalt des vollständigen Benutzerkontos abgespeichert sein soll. Vielmehr muß der Betreiber des sozialen Internetdienstes das tun, was es dem Anspruchsberechtigten ermöglicht, den Inhalt des Benutzerkontos so zur Kenntnis zu nehmen, wie es eine Person täte, die sich auf dem sozialen Netzwerk mit ihrem Kennwort anmeldet.

LG Berlin Beschluß v. 13.02.2019; 20 O 172/15