Permanent Make-up
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Lief beim Permanent Make-up etwas schief? Haben Sie etwa eine falsche, ungleichmäßige oder asymmetrische Pigmentierung, eine vollflächige Schattierung statt einer Härchenzeichnung, abweichende oder falsche Farbgebung?
Bei mangelhafter Werkleistung haftet die/der Kosmetiker/in auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, benötigen Sie kompetente anwaltliche Unterstützung. Als erfahrener Anwalt im Bereich Permanent Make-Up setze ich mich für Ihr gutes Recht gerne ein.
Ein Vertrag zur Durchführung von Permanent Make-Up ist ein spezieller Werkvertrag, bei dem der Behandler eine mangelfreie und den Regeln der Kunst entsprechende Ausführung schuldet.
Fehlerhafte Ergebnisse wie falsche eine Form und / oder falsche Ausführung und / oder falsche Farben der Pigmentierung kommen immer wieder vor; dann stehen den Geschädigten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
bei fehlerhaftem Permanent Make-up
Mit meiner Expertise stehe ich Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite und vertrete entschlossen Ihre Interessen vor Gericht, wenn sich eine zufriedenstellende Einigung mit der Gegenseite nicht erzielen läßt.