Erbrecht

Kompetenzen

Irgendwann im Leben kommt jeder Mensch mit dem Erbrecht in Berührung, sei es bei Überlegungen über die Abfassung eines eigenen Testamentes oder bei der Abwicklung eines anderen Erbfalles. Gerade bei der Gestaltung Ihres eigenen Testamentes ist es wichtig, rechtzeitig gemeinsam gute Lösungen zu finden, um spätere Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Zukunft zu gewinnen. Dabei geht es unter anderem um

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten, Erbverträgen
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Erbrecht/Erbstreit
  • Testamentsanfechtung und –auslegung
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Testamentsvollstreckung
  • Schenkungen zu Lebzeiten unter Berücksichtigung des Erbschaftssteuerrechts
  • Spezielle Regelungen für Behinderte / Behindertentestament
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Digitalen Nachlaß.

Mit meiner Expertise stehe ich Ihnen jederzeit gerne beratend zur Seite und vertrete entschlossen Ihre Interessen vor Gericht, wenn sich eine zufriedenstellende Einigung mit der Gegenseite nicht erzielen läßt.

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Mit intelligenten Strategien und langjähriger Expertise in speziellen Rechtsbereichen werden Ihre Interessen und Vorhaben konsequent vertreten.

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