Baurecht
Kompetenzen
Im Baurecht wird zwischen dem privaten und öffentlichen Bereich unterschieden.
Im privaten Baurecht sind die Rechtsbeziehungen zwischen allen am Bau Beteiligten geregelt, also zwischen Bauherr und Bauunternehmen, Architekten, Ingenieuren oder Handwerkern. Für die Interessen meiner Mandanten setze ich mich ein u.a. bei
- Bauträgerverträgen
- Bau- und Werkverträgen
- Baumängelhaftung, gerichtliche Beweisverfahren
- Honoraransprüche von Architekten oder Ingenieuren
Im öffentlichen Baurecht geht es vor allem um die durch den Staat und die Kommunen erlassenen Vorschriften um Genehmigung bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden. Gerne berate und vertrete ich Sie auch gegenüber den zuständigen Behörden u.a. in folgenden Bereichen:
- Bauplanungsrecht, insbesondere Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung
- Bauordnungsrecht wie die Bayerische Bauordnung
- Genehmigungsverfahren
- Denkmal- , Umwelt- und Naturschutz
Gerade hier kann ich auch meine vielfältigen Erfahrungen aus meiner langjährigen Stadtratsarbeit neben meiner reichen juristischen Kompetenz für Sie einbringen.