Jun 27

Rechtsanwalt Dr. Thomas Brändlein zum neuen Landesvorsitzenden des BWE gewählt

Bei der Landesdelegiertenversammlung des Bay. Wohnungs- & Grundeigentümerverband (BWE), die zum 50-jährigen Gründungsjubiläum des Verbandes am 26. und 27.05.2023 in München stattfand, wurde der Bamberger Rechtsanwalt Dr. Thomas Brändlein einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde RA Prof. Alfred Gerauer (Passau), zum Schatzmeister RA Andreas Reng (München) und zum Schriftführer RA Dr. Andreas Stangl (Cham) gewählt.

Der BWE vertritt seit nunmehr 50 Jahren die Interessen von 7.500 Mitgliedern; satzungsgemäße Aufgabe des Verbandes ist unter Ausschluß von Erwerbsinteressen, die gemeinschaftliche Wahrung der Rechte der Wohnungs-, Haus- und Grundeigentümer. Seine Aufgabe ist die Förderung und Beratung dieses Personenkreises, insbesondere die Beratung in rechtlichen, steuerlichen, bautechnischen und Finanzierungsfragen. Neben dem Ziel echter Vermögensbildung durch Schaffung von Wohneigentum besteht die Hauptaufgabe in aktiver Verbraucherinformation und bestmöglichen Verbraucherschutz.

In seiner Festrede forderte der Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter eine Länder-Öffnungsklausel für die Grunderwerbssteuer, da Bayern dann Freibeträge beim Ersterwerb von Immobilien einführen wolle. Er kritisierte den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung als nicht zielführend und nicht umsetzbar.

Die BWE-Landesversammlung faßte sodann auf Antrag des neuen Landesvorsitzenden einstimmig den Beschluß den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes vom 18.04.2023 abzulehnen und forderte die Politik auf nicht ständig insbesondere den Eigenheimbesitzern und kleinen Vermietern neue finanzielle und bürokratische Lasten aufzubürden.

Der Gesetzentwurf sei nicht technologieoffen, sondern favorisiere einseitig strombetriebene Wärmepumpen. Zusammen mit dem geplanten Verbot von neue Heizungen ohne Wärmepumpe ab dem 01.01.2024 führt dies zu einer existenzbedrohenden Belastung der Eigentümer/Vermieter, so Landesvorsitzender Dr. Brändlein.

Denn die weitaus meisten älteren Gebäude könnten nicht einfach nur mit einer Wärmepumpe, deren Kosten bei 30.000,00 € bis 60.000,00 € liegt, ausgerüstet werden. Vielmehr sind nach Auskunft der Heizungsinnung neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, neue Fenster, neue Türen, eine Außen-, Kellerdecken- und Dachdämmung erforderlich, was die Kosten auf weit über 100.000,00 €, wahrscheinlich aber auf bis zu 250.000,00 € ansteigen läßt.

Viele kleine Häusleeigentümer werden sich das nicht aus eigenen Mitteln leisten können und bekommen, so sie über 60 Jahre alt sind und nicht über sonstige erhebliche Vermögenswerte und Einkommen verfügen, dafür auch kein Darlehen mehr von einer Bank. Dann bleibt Ihnen nur noch der Verkauf, aber dann mit gehörigem Abschlag und damit einhergehender Vermögensvernichtung, ein finanzieller Ruin und den Verlust der Altersvorsorge. Der Preisverfall bei solchen Immobilien hat nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes bereits eingesetzt.

Da gleichzeitig einerseits die jetzt noch bestehenden Ausnahmevorschriften, wonach eine Nachrüstung von unterbleiben darf, wenn sich innerhalb angemessener Frist nicht amortisiert, ersatzlos gestrichen und andererseits zahlreiche neue, jeweils mit 50.000,00 € bewehrte Bußgeldtatbestände bei Verstößen gegen das neue Gesetz eingeführt werden sollen, führt dies zu einer nicht hinnehmbaren Kriminalisierung der Eigentümer/Vermieter, so Dr. Brändlein abschließend.