Dez 29

Pflegebedarf von Angehörigen rechtfertigt Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht München hat jüngst entschieden, daß die Pflege naher Angehöriger eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann. Auf eine akute Hilfsbedürftigkeit kommt es dabei nicht unbedingt an. Das Gericht hielt im Streitfall schon das fortgeschrittene Alter der Angehörigen für ein ausreichend, den Eigenbedarf zu begründen.

Dieses Urteil zeigt, daß eine gut begründete Eigenbedarfskündigung ein scharfes Schwert ist,  gegen das sich ein Mieter nur schwer wehren kann.

AG München, Urteil vom 09.06.2021, 453 C 3432/21