Okt 05

Mieter müssen Belastungen konkret vortragen für Vertragsanpassung wegen Corona

Das OLG Köln fordert in seinem Beschluß vom 31.05.2021, daß Mieter in einem substantiierten Vortrag zu den Folgen der Corona-Krise darlegen müssen, weshalb ihnen das Festhalten am Mietvertrag nicht zuzumuten sei. Dabei sind staatliche Hilfen, zumutbare Maßnahmen der Kostensenkung wie z.B. Kurzarbeit zu benennen und zu berücksichtigen. Dies sei Voraussetzung für eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB.

OLG Köln IMR 2021,364