Mai 03

Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

Was viele namhafte Juristen bereits von Anfang an wußten, der Berliner Senat aber bewußt ignorierte, ist nun rechtskräftig: Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem  Beschluß vom 25.03.2021 geurteilt hat. Die Folgen der verfehlten und rechtswidrigen Politik des Berliner Senates hatten und haben nun die Mieter zu tragen, weil der Deckel die Situation auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt hat eher verschärft hat. Schon die Diskussion in seinem Vorfeld führte dazu, daß Investitionen in Wohnungen zurückstellt worden sind. Die Wohnungsknappheit wurde damit noch größer. Auf dem freien Markt waren zuletzt kaum mehr ältere und damit «gedeckelte» Wohnungen erhältlich, so daß Neuzuzügler oder Familien, die sich vergrößern, auf das oft teure Neubau-Segment ausweichen mußten. Umgekehrt profitierten ausgerechnet Mieter von luxuriös sanierten Altbauwohnungen in trendigen Stadtteilen von besonders hohen Mietreduktionen. Nunmehr kommen auf die Mieter auch hohe Nachzahlungen zu.