Jun 16

BayVGH: auch die 2. Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg ungültig!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluß vom 03.06.2022 nun auch die zweite Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg vom 20.11.2020 für ungültig erklärt. Der VGH hat diese nicht nur aus formellen Gründen – der Stadtrat hat zu dieser Satzung keinen Beschluß gefaßt – für rechtswidrig erachtet, sondern auch deswegen, weil die Stadt völlig willkürlich und verfassungswidrig ohne jegliche Abwägung und Begründung diese Satzung erlassen hat; die Stadt hat damit auch gegen das Rechtsstaatsprinzip und die Rechtschutzgarantie des Grundgesetzes verstoßen, so der VGH. (BayVGH, 12 N 21.1208).

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesveraltungsgericht angefochten werden.

Nach Rechtskraft dieser Entscheidung drohen der Stadt nun zahlreiche Schadensersatzforderungen geschädigter Immobilieneigentümer, die von der Verwaltung im Lichte dieser nun von Anfang an ungültigen Satzung mit harten Bandagen bedrängt wurden und die bei ihnen zum Teil erhebliche finanzielle Verluste verursacht hat.