Mai 24

Anspruch auf Überlassung der Meßunterlagen bei Bußgeldverfahren

Das OLG Jena hat in Ausführung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) in einem Beschluß von 17.03.2021 festgestellt, daß einem Betroffenen, dem ein Verkehrsverstoß wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, aus dem Recht auf ein faires Verfahren ein Einsichtsrecht in die Meßunterlagen des gesamten Tattages an der Meßstelle zusteht (OLG Jena 1 OLG 331 SsBs 23/20).

Deshalb ist es wichtig, bereits im Ermittlungsverfahren entsprechende Anträge zu stellen und diese in der Hauptverhandlung ggf. wiederholen, um erfolgversprechend argumentieren zu können.